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Expertenwissen - Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Eine Denkmalimmobilie ist ein Haus, welches der Erinnerung an eine historische Epoche dient. Welche Häuser dazu zählen, legt die Denkmalschutzbehörde fest. Und die Kernsanierung einer Denkmalimmobilie ist für Privatanleger eine attraktive Möglichkeit, Steuern zu sparen.
Die Denkmal-AfA in Deutschland ist weltweit einzigartig. Denn dabei gewähren die Finanzämter in Deutschland sehr hohe Steuervorteile auf den Modernisierungs- und Sanierungsanteil bei einer Kernsanierung einer erhaltenswerten Denkmalimmobilie. Die drei Buchstaben „AfA“ sind die Abkürzung für „Absetzung für Abnutzung“, das ist die steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung von Anlagevermögen.
Voraussetzung für die Denkmal-AfA ist, dass das Haus als Denkmalimmobilie anerkannt ist. Welches Haus, welches Gebäude ein Denkmal ist, das legt die zuständige Denkmalschutzbehörde fest und veröffentlicht die Denkmalimmobilie dann in der Denkmalliste. Nur bei Häusern, die in der Denkmalliste aufgeführt sind, können die hohen Sanierungskosten über die Denkmal-AfA steuerlich abgeschrieben werden.
Aus steuerlicher Sicht teilt sich der Kaufpreis einer Denkmalimmobilie in drei Anteile auf:

Alle drei Anteile des Kaufpreises werden unterschiedlich steuerlich behandelt.